Hainan  Haizhou  Flüssigkeit  Technologie  Co.,  Ltd.

Herstellungsspezifikationen für Kühlturmkanäle

Mar 20, 2026

Materialauswahl: Der Kühlkanal besteht aufgrund seiner Korrosionsbeständigkeit, hohen Temperaturbeständigkeit, hohen Festigkeit und seines geringen Gewichts typischerweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff (FRP). Das FRP muss der Norm GB/T 1447-2005 entsprechen, um sicherzustellen, dass Zugfestigkeit und Elastizitätsmodul den Anforderungen entsprechen.

 

Strukturelle Gestaltung: Der Kühlkanal sollte stromlinienförmig gestaltet sein, um Windwiderstand und Lärm zu reduzieren. Der Innenraum sollte glatt und frei von Graten- sein, um Luftströmungsturbulenzen zu vermeiden. Durchmesser und Höhe müssen anhand des Lüftungsvolumens des Kühlturms berechnet und ermittelt werden; Übliche Durchmesserbereiche liegen bei 2–6 Metern und Höhen bei 3–10 Metern.

 

Prozessanforderungen: Während der Herstellung ist ein Formen erforderlich, um die Maßgenauigkeit sicherzustellen. Die Anzahl der FRP-Schichten beträgt typischerweise 4–6 Schichten mit einer Dicke von mindestens 5 mm. Um die Luftdichtheit zu gewährleisten, ist an den Stößen eine fugenlose Verschweißung oder Verklebung erforderlich.

Leistungsprüfung: Der Kühlkanal muss einer Winddruckprüfung (normalerweise hält er einem Winddruck von 0,5-1 kPa stand) und einer Geräuschprüfung (unter 65 dB) unterzogen werden. Vor dem Versand sind Sichtprüfung und zerstörungsfreie Prüfung (z. B. Ultraschallprüfung) erforderlich.

 

Installationsanforderungen: Der Lüfterkanal und das Kühlturmgehäuse müssen durch Flansche verbunden sein, wobei der Schraubenabstand 200 mm nicht überschreiten darf. Bei der Installation muss die Vertikalitätsabweichung weniger als 1/1000 betragen.

Korrosionsschutz: Die Innenfläche muss mit 2-3 Schichten säure- und alkalibeständigem Harz beschichtet werden, und die Außenfläche muss mit einem UV-Absorber beschichtet werden, um Alterung zu verhindern.

 

Industriestandards: Muss der „Technischen Spezifikation für Kühltürme mit mechanischer Belüftung“ (GB/T 7190-2008) und den „Allgemeinen technischen Bedingungen für Glasfaserprodukte“ (JC/T 941-2004) entsprechen.

 

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